Rechtsnews 30.01.2008 akerth

LG Mannheim: Mehr Rechte für die Mieter

Das Landesgericht Mannheim hat in seinem neuesten Fall entschieden, dass Mieter nicht dazu verpflichtet sind, ihre Möbel in einer bestimmten Anordnung aufzustellen. (Az. 4 S 62/06).

Im vorliegenden Fall hatte ein Paar eine Wohnung angemietet, die mit dicht schließenden isolierverglasten Fenstern ausgestattet war. Kurze Zeit später entdeckten sie an den neuen Möbeln, die an der Außenwand aufgestellt waren, Schimmel. Sie forderten daraufhin Schadensersatz und eine bessere Außendämmung vom Vermieter. Dieser weigerte sich jedoch mit der Aussage, dass die Mieter die Möbel zu dicht an die Außenwand gestellt hätten.

Die Richter gaben den Mietern Recht. Diese „seien – wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart sei – nicht dazu verpflichtet, ihre Möbel in einer bestimmten Anordnung aufzustellen, etwa sie fünf Zentimeter oder mehr von den Wänden abzurücken.“

Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.

Jetzt mit einem
Anwalt sprechen

Telefonische Rechtsberatung
persönlich & lösungsorientiert

34,99  *
  • 15 / 30 / 45 Minuten wählbar
  • Antwort in ca. 4 Stunden
  • Wenn Reden wichtig ist

Direkt klären, statt schreiben.

KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln auf Ihre Frage
  • Optional:
  • Check von bis zu 5 Dokumenten (PDF)
  • Telefonat mit einem Anwalt zum Thema
29,99  *
Prüfprotokoll EU AI Act
Strukturierte KI-Ersteinschätzung als PDF zu Ihrer Rechtsfrage. Mit Einordnung, nächsten Schritten und Musterschreiben (falls passend). Sicher im Dashboard abrufbar - optional mit Dokumenten-Check & Anwaltstelefonat.

Schriftliche Antwort
vom Anwalt

Eine Rechtsfrage mit
Dokumentenprüfung

99,99  *
  • Schriftliche, anwaltliche, Ausarbeitung
  • Upload eines Dokumentes
  • Eine Rückfrage inklusive

Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

Das Urteil des Landesgerichts bestätigt die Tendenz der Rechtssprechung, dass Vermieter keine Möblierungsvorschriften setzen dürfen. Auch die Außenwände müssen so beschaffen sein, dass Mieter die Möbel keine Feuchtigkeitsschäden davontragen.

Quellen: Focus.de – „Wenn der Schimmel sprießt“

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€