Der Sachverhalt Der Biologe Prof. Dr. Werner Franke behauptete mehrmals, Grit Breuer habe im Alter von 13 Jahren das Dopingmittel Oral-Turinabol erhalten. Gestritten wird über eine Erklärung, die der Beklagte in einem Rechtsstreit von 2007 mit dem ehemaligen Trainer der Leistungssportlerin durch seinen Rechtsanwalt abgegeben hatte. Grit Breuer stritt 2007 die Behauptung des Beklagten ab und konnte eine einstweilige Anordnung gegen die Aussage des Biologen erwirken. Die Entscheidung Das Landgericht Hamburg hat Prof. Dr. Werner Franke diese Behauptung nun verboten. Aus prozessualer Sicht sei davon auszugehen, die Tatsachenbehauptung des Biologen sei unwahr. Zudem stellt die Aussage des Biologen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin dar und ist dazu geeignet das Bild, das die Öffentlichkeit von ihr hat, zu schädigen. Wer eine solche Behauptung aufstellt, muss im Zweifel auch in der Lage sein, diese zu beweisen. Jedoch konnte keine der von Prof. Dr. Werner Franke genannten Zeuginnen die Richtigkeit des Vorwurfs beweisen. Quelle:
- Pressemitteilung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 18.07.2011, Az.: 324 O 274/07
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