Rechtsnews 16.02.2012 Manuela Frank

Freiheitsstrafe wegen Mordes aus Ausländerhass

In keinem anderen EU-Land leben mehr Ausländer als in Deutschland. Vielen Deutschen scheint diese Tatsache jedoch zu missfallen. Einigen sogar so sehr, dass sie tiefe Hassgefühle aufbauen und diese im schlimmsten Fall durch fremdenfeindliche Äußerungen und Gewalttaten zum Ausdruck bringen. So auch im zugrundeliegenden Fall, bei dem ein 32-jähriger Mann, der bereits mehrfach vorbestraft war, einen 19-jährigen Iraker erstach. Diese Tat ereignete sich am 24. Oktober nahe des Hauptbahnhofs in Leipzig.

13 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes

Der Angeklagte soll den Mord aus reinem Ausländerhass begangen haben, so die Beurteilung des Leipziger Landgerichts. Zum Zeitpunkt der Tat stand der Beklagte unter starkem Alkoholeinfluss. Aus diesem Grund ging das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Somit wurde der Beklagte wegen Mordes vom Landgericht Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 13 Jahren verurteilt. Nach Absitzen dieser Strafe sollte der Angeklagte in die Sicherungsverwahrung überführt werden.

BGH bestätigt Urteil der Vorinstanz

Gegen dieses Urteil legte der Beklagte Revision ein. Der Bundesgerichtshof wies diese Revision allerdings zurück, da er diese als unbegründet erachtete. Somit ist also das vom Landgericht Leipzig gefällte Urteil rechtskräftig.

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  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 2012; AZ: 5 StR 490/11

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