Lexikon
25.12.2016
rechtsanwalt.com
Altersvorsorge
Maßnahmen, die getroffen werden, um nach dem Ende der Erwerbstätigkeit weiterhin den Lebensunterhalt finanzieren zu können.
In Deutschland basiert die Altersvorsorge auf drei Säulen:
1) die Gesetzliche Vorsorge. (Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, die zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeiter gezahlt werden),
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2) ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung. (z.B. die betriebliche Altersvorsorge),
3) die private Vorsorge. (z.B. die Ansparung von Kapital).