Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Haftung bei gefälschtem Überweisungsauftrag

Haftung bei gefälschtem Überweisungsauftrag

Im überweisungsverkehr trägt grundsätzlich die Bank das Risiko der Fälschung. Ihr steht daher kein Aufwendungsersatzanspruch gegen den Kontoinhaber zu, wenn sie den gefälschten überweisungsauftrag durchgeführt hat. Dies gilt selbst dann, wenn die Fälschung nicht erkennbar war und diese durch einen Umstand ermöglicht wurde, der in der Sphäre des Kontoinhabers liegt. Der Kontoinhaber haftet nur, wenn er durch sein Verhalten einen Vertrauenstatbestand bezüglich der Echtheit des Auftrags geschaffen hat, auf den sich die Bank verlassen durfte.
Aus dem Girovertrag ergibt sich zwar die Pflicht des Kontoinhabers, die Gefahr der Fälschung eines überweisungsauftrags soweit wie möglich auszuschalten. Dies begründet jedoch grundsätzliche keine Verpflichtung, an Personen seines Vertrauens keine Informationen über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einschließlich näherer Angaben zu seinen Kontoverbindungen weiterzugeben.

Urteil des BGH vom 17.07.2001, Az.: XI ZR 325/00

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€