Urteil
01.07.2008
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“EU-GmbH” irreführend
Das Oberlandesgericht Dresden untersagte einer englischen Private Limited Company mit Sitz in Deutschland die Verwendung des Begriffs „EU-GmbH“. Die Werbung mit dieser Bezeichnung ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, da es in der EU keine einheitliche Rechtsform gibt, die unter diesem Begriff zusammengefasst werden kann. Weder in Fach- noch in Verbraucherkreisen ist die Bezeichnung „EU-GmbH“ für eine Limited geläufig. Urteil des OLG Dresden vom 31.08.2006 14 U 907/06 Pressemitteilung des OLG Dresden