Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Schulden

Schulden

Unter Schulden versteht man Verbindlichkeiten einer natürlichen oder juristischen Person gegenüber ihrem Gläubiger. Der Begriff wird meistens im Bilanz- und Steuerrecht verwendet, um die Gesamtheit aller jetzigen und voraussichtlichen Zahlungsverpflichtungen anzuzeigen. Diese muss ein Kaufmann nach § 240 HGB bei Beginn seines Gewerbes und bei der Inventur angeben.

Meist werden Schulden mithilfe von Hypotheken oder Ratenzahlungen nach und nach abgetragen, problematisch werden die ausstehenden Zahlungen erst, wenn sie nicht mehr bewältigt werden können und es somit zu einem Zahlungsverzug kommt. Zu den am häufigsten vorkommenden Schuldentypen zählen Miet- und Energieschulden, Versicherungsschulden, Bankenschulden, Versandhausschulden, Unterhaltsschulden, Haus- und Hypothekenschulden sowie Kreditkartenschulden.

 

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__240.html

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/schulden.html

http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/schulden/schulden.htm

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