Urteil
01.07.2008
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Frist für Abberufung eines Verwalters
Wohnungseigentümer, die die Abberufung des Verwalters und die Kündigung des Verwaltervertrages aus wichtigem Grund erreichen wollen, müssen die Einberufung der Eigentümerversammlung zur entsprechenden Beschlussfassung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Die Grenze hierfür setzte das Bayerische Oberste Landesgericht auf zwei Monate fest.
Beschluss des BayObLG vom 17.01.2000
2 Z BR 120/99
ZAP EN-Nr. 341/2000
NJW-RR 2000, 676