Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Stiftung

Stiftung

Unter einer Stiftung versteht man ein Sondervermögen, welches gemäß dem Willen seines Stifters selbständig verwaltet und zur Förderung eines bestimmten Zwecks verwendet wird. Das ist in §§ 80 BGB geregelt. Ein Großteil der Stiftungen erhält das angelegte Vermögen dauerhaft und finanziert sich von den Erträgen. Zur Gründung werden die Formulierung des Stiftsgeschäfts und der Stiftssatzung sowie die Überweisung des Stiftsvermögens benötigt, nachdem der Antrag bei der Stiftungsbehörde eingegangen ist wird die Gemeinnützigkeit überprüft und eine Zulassung erteilt.

Man unterscheidet zwischen selbständigen und unselbständigen Stiftungen, die von einem Treuhänder verwaltet werden und somit nicht rechtsfähig sind. Selbständige Stiftungen hingegen sind juristische Personen und somit rechtsfähig. Es gibt sie in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung.

 

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__80.html

http://www.stiftungen.org/de/news-wissen/was-ist-eine-stiftung.html

http://www.stiftungswissenschaften.de/100-fragen-und-antworten-zum-thema-stiftung/fragen-und-antworten-zum-thema-stiftung.html

 

 

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