Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherung
Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Klagerücknahme

Klagerücknahme

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann der Kläger durch eine Klagerücknahme sein Rechtsschutzbegehren ganz oder teilweise widerrufen. Die Rücknahme ist nicht endgültig, es erlischt lediglich die konkrete Klage. Sämtliche materielle oder rechtliche Ansprüche bleiben erhalten, sodass eine erneute Klage möglich ist.

Die gesetzliche Grundlage bildet § 269 der Zivilprozessordnung (ZPO). Dort ist geregelt, dass der Kläger die Rücknahme entweder bei der mündlichen Verhandlung oder in schriftlicher Form einreichen muss. Ist der Beklagte nicht mit der Klagerücknahme einverstanden, so muss er sie innerhalb einer zweiwöchigen Frist ablehnen. Im Fall einer erfolgreichen Klagerücknahme sind alle bis dahin gefällten noch nicht rechtskräftigen Urteile nichtig. Der Kläger muss die Gerichtskosten tragen, insofern nicht der Anlass zur Klage weggefallen ist.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Klagerücknahme erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

 

Quellen:  

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__269.html

http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/k/klageruecknahme/

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/klageruecknahme.html

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€