Stephanie Bubner - aus Bremervörde, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Stephanie Bubner

Rechtsanwältin Stephanie Bubner löst u.a. Ihre Probleme zu Ehescheidung, Unfallschadenregulierung, Zahlungsverzug eines Mieters und Inkasso.

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Stephanie Bubner - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Familienrecht 50
  • Inkasso (Forderungseinzug)
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht

Familienrecht

Im Familienrecht behandelt Frau Bubner sämtliche Probleme, die im Zusammenhang mit einer Scheidung oder Trennung entstehen können. Im Unterhaltsrecht inklusive der Unterhaltsberechnung, bei Fragen rund um die Vaterschaftsanerkennung (beispielsweise zum Vaterschaftstest und dessen Durchsetzung), bei Vermögensstreitigkeiten und der Gütertrennung steht Rechtsanwältin Bubner ihren Mandanten mit fundiertem juristischen Rat zur Seite. Zudem berät sie in allen Bereichen rund um das Sorgerecht und Umgangsrecht und hilft bei der Vermögensauseinandersetzung sowie bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Gegebenenfalls führt Stephanie Bubner für ihre Mandanten auch das gesamte Scheidungsverfahren.

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht kümmert Frau Bubner sich in erster Linie um die komplette Unfallschadenregulierung. Sollte man als Fahrer oder Beifahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt sein oder Probleme mit der Abwicklung durch die Haftpflichtversicherung haben, ist es ratsam, sich rechtlichen Beistand durch einen Rechtsanwalt zu suchen. Übrigens: Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls braucht der Geschädigte nicht einmal die Kosten für den Rechtsanwalt selbst zu tragen. Diese müssen in dem Falle durch die gegnerische Krafthaftpflichtversicherung mit übernommen werden. Auch hierum kümmert sich Rechtsanwältin Bubner selbstverständlich. Frau Bubner steht ihren Mandanten bei, wenn es um folgende Punkte geht: die Abwicklung von Schadensersatz (auch: Schadenersatz), das Thema Personenschaden und daraus resultierend um Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Körperverletzung, Schleudertrauma, das Thema Sachschaden und die Reparatur oder Wiederbeschaffung des Fahrzeuges im Falle des Totalschadens, die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs (Mietwagen) oder um den Nutzungsausfall.

Nebenbei hilft Frau Bubner auch weiter, wenn es mal einen Bußgeldbescheid gegeben hat – zum Beispiel im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung, wenn ein Fahrverbot droht.

Forderungseinzug

Beim Forderungseinzug kümmert sich Rechtsanwältin Bubner um die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen/offenen Rechnungen. Sie betreibt das gesamte Mahnverfahren vom außergerichtlichen Mahnschreiben über die Beantragung des Mahnbescheids und des Vollstreckungsbescheids bei Gericht bis zur gesamten Zwangsvollstreckung (Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, Abnahme der Vermögensauskunft – früher Offenbarungseid oder eidesstattliche Versicherung -, Pfändung von Arbeitseinkommen oder Kontopfändung).

Mietrecht für Vermieter

Im Mietrecht vertritt Frau Bubner vornehmlich Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters, macht ausstehenden Mietzins für sie geltend, und steht ihnen im Falle einer nachfolgenden Kündigung, Räumung, et cetera mit Rat und Tat zur Seite.

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Vita

Stephanie Bubner wurde 1976 in Bremervörde geboren. Nach dem Abitur am Gymnasium in Bremervörde studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität in Hamburg. Das anschließende Referendariat absolvierte sie in Bremervörde, Stade, Zeven und beim Oberlandesgericht in Celle. Rechtsanwältin Bubner schätzt an ihrem Beruf, dass sie die Möglichkeit hat, anderen Menschen zu helfen. Dabei ist es ihr wichtig, sich Zeit für die individuellen Probleme der Mandanten zu nehmen, ihnen genau zuzuhören und eine umfassende Lösung für die Anliegen zu finden. Den gegnerischen Parteien gegenüber und vor Gericht beweist sie Verhandlungsgeschick. Für die Mandanten wiederum ist es ihr wichtig, dass sie die oft schwer verständlichen und komplexen Rechtsschritte nachvollziehen können.

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Stephanie Bubner

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