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Fachanwälte für Arbeitsrecht in Köln
Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder deren Vertretungen (z. B. Betriebsrat, Gewerkschaft) sind in der Arbeitswelt keine Seltenheit. Umso wichtiger ist, dass es durch das Arbeitsrecht klare Bestimmung gibt, mit deren Hilfe sich diese Probleme lösen lassen.
Das Arbeitsrecht unterscheidet sich von anderen Rechtsgebieten insbesondere insofern, als dass es nicht „ein Arbeitsrecht“ gibt. Vielmehr gibt es viele unterschiedliche Gesetze, welche zusammengefasst die Rahmenbedingungen des Arbeitslebens festlegen. Über Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinaus sind auch freie Mitarbeiter, Geschäftsführer und Vorstände vom Arbeitsrecht betroffen. Ein Fachanwalt hilft Ihnen hier in jedem Falle, den Überblick über Ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz zu behalten.
Grundsätzlich unterscheidet sowohl das Arbeitsrecht die Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist selbstverständlich in beiden Fällen ein kompetenter Ansprechpartner mit überdurchschnittlich großer Erfahrung auf seinem Gebiet. So berät er Sie im Individualarbeitsrecht zu Themen wie dem Arbeitsvertrag, Kündigungsschutzklage, Kündigung, Abfindungsvereinbarung oder einem Aufhebungsvertrag. Zu arbeitsrechtlichen Problemen kommt es zumeist entweder beim Antritt einer Arbeitsstelle oder bei deren Verlassen. Aber auch Darüber hinaus gibt es Konfliktthemen wie beispielsweise Freistellung, Abmahnung, Krankheit, Arbeitszeit, Urlaub, Elternzeit, Ausbildung, Weihnachtsgeld, Teilzeit oder Arbeitszeugnis.
Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit dem Recht der arbeitsrechtlichen Zusammenschlüsse, also den Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden. Auf Grundlage der sozialen Selbstverwaltung werden in Tarifvertragsrecht und Gewerkschaftsrecht, Arbeitskampfrecht (Streik und Aussperrung) und Schlichtungsrecht die Rechte und Pflichten von Personengruppen festgelegt. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt hier also keine Interessen von Einzelpersonen („individual“), sondern tritt für die Rechte eines Kollektivs von Arbeitgebern bzw. Arbeitnehmern ein. Und gerade hier ist oft der anwaltliche Beistand unerlässlich, da besonders bei Streitereien zu Tarifverträgen die Fronten schnell verhärten
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Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
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Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehen werden kann und diesem bescheinigt, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen der Bezeichnung „Fachanwalt“ sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt und werden von der zuständigen Rechtsanwaltskammer geprüft. Laut Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer verfügt ungefähr jeder fünfte Rechtsanwalt über einen Fachanwaltstitel. Seit September 2009 darf ein Rechtsanwalt maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen, vorher waren es lediglich zwei. In Deutschland gibt es derzeit 20 verschiedene Fachanwaltschaften. 2013 wurden in Dresden rund 12.526 Rechtsanwälte verzeichnet, davon fast 3.186 Fachanwälte.