Rechtsnews 28.08.2008 Christian Schebitz

Urteile zum neuen Wohnungseigentumsgesetz

Viele Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern waren alles andere als begeistert, als am 1. Juli das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Kraft trat: Dies besagt, dass für Änderungen am Haus nicht mehr alle Besitzer zustimmen müssen, sondern eine Mehrheit dafür bereits ausreicht. Wenn mit den von der Mehrheit beschlossenen Entscheidungen Kosten verbunden sind und eine der Eigentümerparteien nicht zahlungsfähig ist, dann kann dieser im schlimmsten Fall sogar zum Verkauf gezwungen werden. Man rechnete nach Inkrafttreten dieses Gesetzes mit einer Welle von Klagen. In der Praxis hat sich diese Befürchtung allerdings nicht bestätigt. Das hat wohl auch damit zu tun, dass sich die Ängste nach ersten Urteilen zum WEG als unbegründet entpuppten. Denn trotz Gesetz kann die Mehrheit auch nach neuem Recht nicht einfach beschließen, wie es ihr gefällt: So entschied zum Beispiel das Amtsgericht Konstanz zugunsten eines einzelnen Eigentümers und gegen 20 Miteigentümer. Letztere wollten für 80 000 Euro drei Fahrstühle anbauen lassen. Da sie aber außen angebaut werden sollten, lag ein Antrag auf eine Änderung der «Eigenart der Wohnanlage» vor – und das erfordert weiterhin Einstimmigkeit. In einem anderen Fall vor demselben Gericht wollte ein Miteigentümer einen Balkon über die offene Veranda eines anderen bauen. Die übrigen Eigentümer der Anlage waren dafür. Doch die Richter hoben den Mehrheitsbeschluss auf: Die Wohnung des Klägers wäre durch diese bauliche Veränderung dunkler geworden. Außerdem hätte er keine freie Sicht gen Himmel mehr. Die Balkonaufstockung hätte also eine «unbillige Beeinträchtigung» dargestellt, und die darf nicht gegen den Willen Einzelner entschieden werden, sondern muss nach wie vor einstimmig erfolgen. Zudem komme es sowieso in diesem Bereich selten zu Gerichtsverhandlungen, erklärt Burkhard Rüscher, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München. Die meisten Klagen würden aus formalen Gründen abgewiesen, also ohne inhaltliche Prüfung. Ein Grund seien auch die Kosten: Früher ließen sich WEG-Streitigkeiten quasi zum Nulltarif ausfechten. Durch das neue Gesetz ist ein Streit zwischen Wohnungseigentümern nun «ein normaler Zivilprozess». Wer verliert, muss also die gesamten Kosten für den Prozess übernehmen. Quellen und Links:

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