Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
GmbH: Verfahrensfortsetzung trotz Löschung
Hat eine GmbH eine Klage bei Gericht eingereicht, kann das Verfahren bis zur Sachentscheidung weitergeführt werden, obwohl die GmbH inzwischen wegen Vermögenslosigkeit gelöscht wurde. Voraussetzung ist jedoch, dass die klagende GmbH durch einen vor der Löschung beauftragten Prozessbevollmächtigten vertreten wird.
Urteil des BGH vom 27.04.2000; Az.: I R 65/98