Urteil
01.07.2008
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GmbH-Geschäftsführer auch ohne wesentliche Beteiligung an der Gesellschaft kein Arbeitnehmer
Nach einem Urteil des OLG Jena ist der Geschäftsführer einer GmbH auch dann nicht als Arbeitnehmer anzusehen, wenn er keine wesentliche Beteiligung an der Gesellschaft besitzt. Daran ändert auch nichts, dass der Geschäftsführer über die vertragliche Regelung hinaus tatsächlich etwas stärker den tatsächlichen Weisungen eines Mitgesellschafters unterworfen ist.
Urteil des OLG Jena vom 14.03.2001; Az.: 7 U 913/00