GmbH-Darlehen von Gesellschafter
Gewährt ein beherrschender Gesellschafter der GmbH ein Darlehen, muss das Finanzamt die Zinsen als Betriebsausgaben der GmbH akzeptieren.
Dies gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs selbst dann, wenn keine banküblichen Sicherheiten für den Kredit zur Verfügung gestellt werden. Mit dieser Entscheidung folgen die obersten Finanzrichter ihrer Linie, dass bei Vereinbarungen mit Angehörigen (z. B. Arbeitsverträge) weniger strenge Massstäbe angelegt werden als bei entsprechenden Verträgen mit Dritten.
Hinweis: Der Kreditvertrag sollte jedoch schriftlich abgefasst werden und auch die genauen Rückzahlungsmodalitäten enthalten.
Urteil des BFH vom 21.12.1994
I R 65/94
Impulse Heft 1/96, Seite 64