Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Gesellschafter haften für vermögenslose Vor-GmbH

Gesellschafter haften für vermögenslose Vor-GmbH

Die Gründungsgesellschafter haften grundsätzlich für die Verbindlichkeiten einer vermögenslosen Vor-GmbH mit ihrem gesamten Privatvermögen. Dies gilt auch, wenn die Geschäfte nach Aufgabe der Eintragungsabsicht fortgeführt werden.

Die Haftung mehrerer Gründungsgesellschafter kann nicht entsprechend ihrer Beteiligung am Gesellschaftsvermögen beschränkt werden.

Urteil des BAG vom 27.05.1997
9 AZR 483/96

NJW Heft 51/97, VIII

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€