Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Gesellschafter einer GmbH können grundsätzlich deren Arbeitnehmer sein

Gesellschafter einer GmbH können grundsätzlich deren Arbeitnehmer sein

Arbeitnehmer einer GmbH können auch deren Gesellschafter sein. Voraussetzung ist jedoch, dass der Geschäftsführer der GmbH ihnen gegenüber weisungsbefugt ist. Ein Gesellschafter einer GmbH, dem mehr als 50 % der Stimmen zustehen, kann jedoch auch dann kein Arbeitnehmer der Gesellschaft sein, wenn er nicht Geschäftsführer ist. Unerheblich hierbei ist, ob der Gesellschafter seine Leitungsmacht tatsächlich ausübt.

Urteil des BAG vom 06.05.1998
5 AZR 612/97
Der Betrieb 1998, 1869

ZIP 1998, 1650

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