Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts rechts- und parteifähig

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts rechts- und parteifähig

Die Rechtsprechung stand bisher auf dem Standpunkt, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nicht rechtsfähig ist und dass daher aus den von der Gesellschaft geschlossenen Geschäften ausschließlich die Gesellschafter selbst berechtigt und verpflichtet werden. In Teilbereichen (z. B. Scheckverbindlichkeiten) wurden hierzu Ausnahmen entwickelt. Diese Rechtsauffassung hatte unter anderem zur Folge, dass im Zivilprozess immer sämtliche Gesellschafter persönlich verklagt werden bzw. alle Gesellschafter selbst klagen mussten. Bei großen und ständig wechselnden Beständen an Gesellschaftern erwies sich dies als weitestgehend unpraktikabel.
Nunmehr entschied der Bundesgerichtshof, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts rechts- und parteifähig ist, soweit sie als Teilnehmerin am Rechtsverkehr eigene (vertragliche) Rechte und Pflichten begründet. Konsequenterweise muss sie dann diese Rechte auch selbst (vertreten durch den oder die jeweils geschäftsführenden Gesellschafter) vor Gericht als Klägerin geltend machen (so genannte aktive Parteifähigkeit) oder vor Gericht als Beklagte auf die Erfüllung ihrer Pflichten verklagt werden können (so genannte passive Parteifähigkeit). Infolgedessen ist zur Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen künftig nicht mehr die Erwirkung eines Urteils gegen sämtliche, möglicherweise gar nicht bekannte Gesellschafter erforderlich. Es genügt ein Urteil oder ein sonstiger Vollstreckungstitel gegen die Gesellschaft selbst. Der Erwirkung eines Urteils gegen einen Gesellschafter persönlich bedarf es nur, wenn auch in dessen Privatvermögen vollstreckt werden soll.

Urteil des BGH vom 29.01.2001; Az.: II ZR 331/00

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€