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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann Kommanditistin sein

Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann Kommanditistin sein

Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durchaus als Kommanditistin in eine Kommanditgesellschaft (KG) eintreten. Da diese Rechtsauffassung von anderen Entscheidungen (z. B. OLG Zweibrücken) abweicht, haben die Münchner Richter diese Rechtsfrage nunmehr dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

Beschluss des BayObLG vom 18.10.2000; Az.: 3 Z BR 164/00

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