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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Gerichtsstand bei Internet-Präsentation

Gerichtsstand bei Internet-Präsentation

Für wettbewerbsrechtliche Klagen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seine Niederlassung bzw. seinen Wohnsitz hat. Außerdem ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen wurde.Da Internet-Präsentationen an jedem Ort abgerufen werden können, kann eine wettbewerbsrechtliche Klage bei jedem Gericht erhoben werden.Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 29.01.19973 O 33/97Anwaltsblatt 1997, 226

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