Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Gebrauchtwagenkauf: Zusicherung einer fachmännischen Schadensbeseitigung

Gebrauchtwagenkauf: Zusicherung einer fachmännischen Schadensbeseitigung

Die in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag enthaltene Formulierung “Frontschaden in Fachwerkstatt gerichtet” bedeutet nach Auffassung des Landgerichts Ingolstadt nicht nur, dass der Verkäufer die Reparatur einem Fachmann übergeben und dieser die Reparatur ausgeführt hat, sondern es ist damit auch die Zusicherung verbunden, dass der Schaden tatsächlich ordnungsgemäß und fachmännisch behoben wurde.

Urteil des LG Ingolstadt vom 08.09.2000; Az.: 4 O 2038/99

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€