Urteil
01.07.2008
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Gebrauchtwagenkauf: Zusicherung einer fachmännischen Schadensbeseitigung
Die in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag enthaltene Formulierung “Frontschaden in Fachwerkstatt gerichtet” bedeutet nach Auffassung des Landgerichts Ingolstadt nicht nur, dass der Verkäufer die Reparatur einem Fachmann übergeben und dieser die Reparatur ausgeführt hat, sondern es ist damit auch die Zusicherung verbunden, dass der Schaden tatsächlich ordnungsgemäß und fachmännisch behoben wurde.
Urteil des LG Ingolstadt vom 08.09.2000; Az.: 4 O 2038/99