Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Gebrauchtwagenkauf: Hinweis auf Importfahrzeug
Auch ein privater Autoverkäufer muss den Käufer ungefragt auf die Tatsache hinweisen, dass es sich bei dem gerade ein Jahr alten Gebrauchtwagen um ein Importfahrzeug handelt. Dies gilt erst recht, wenn der Verkäufer in seiner Zeitungsanzeige auf den Listenpreis eines im Inland zugelassenen Fahrzeugs gleichen Typs Bezug genommen hat.
Unterlässt er einen entsprechenden Hinweis, ist der Käufer zumindest zur Minderung des Kaufpreises in Höhe der Wertdifferenz zwischen Import- und Inlandsfahrzeug berechtigt
Urteil des LG Düsseldorf vom 22.04.2003