Urteil
01.07.2008
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Gebrauchtwagenhandel: zulässige Gegenüberstellung des Neupreises
Die Praxis von Autohändlern, einem Gebrauchtwagenpreis den Neupreis des Fahrzeugs gegenüberzustellen, ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der angegebene Vergleichspreis auch tatsächlich dem Erstveräußerungspreis entspricht.
Urteil des OLG Köln vom 19.09.2003
6 U 36/03
OLGR Köln 2004, 25
Urteil des OLG Köln vom 19.09.2003