Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Freistellungsauftrag kostenlos
Für das Austellen eines Freistellungsantrags darf eine Bank keine Gebühren verlangen.
Der Bundesgerichthof entschied, daß Kreditinstitute diese Kosten nicht an den Kunden weitergeben geben dürften, da sie zu dieser Leistung sowieso gesetzlich verpflichtet sind. “br/>Bundesgerichtshof, XI ZR 269/96 und XI ZR 279/96