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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Fehlerhafter Anstrich

Fehlerhafter Anstrich

Werden bei einem Bauvorhaben nach den Vorgaben des Bauherrn hergestellte Holzteile (Gesimse) vom Unternehmer nicht wie vereinbart mit Naturölprodukten, sondern mit einem synthetischen Material grundiert und vorgestrichen, so fehlt dem Werk eine zugesicherte Eigenschaft.

Bei der Frage, ob der Bauunternehmer das Vorliegen einer bestimmten Eigenschaft bejaht hat, kommt es entscheidend darauf an, ob der Bauherr erkennbar großen Wert gerade auf diese bestimmte Beschaffenheit des Werkes gelegt hat.

Urteil des OLG Brandenburg vom 18.06.1999
4 U 166/98
MDR 1999, 1501

NJW-RR 2000, 95

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