Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Fehlendes deutsches Handbuch bei Software

Fehlendes deutsches Handbuch bei Software

In einer Vielzahl von Entscheidungen stellten deutsche Gerichte fest, daß ein Deutsches Handbuch zur ordnungsgemäßen Lieferung von Computersoftware gehöre. Wer nicht ausdrücklich darauf hinweist, daß zu einem angebotenen Programm nur ein englischsprachiges Handbuch geliefert wird, verstößt zudem gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Urteil des OLG Düsseldorf

PC Professional 2/95; Seite 257

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