Ertragsfähigkeit eines Unternehmens ist zugesicherte Eigenschaft
Der BGH bestätigte kürzlich seine bisherige Rechtsauffassung, dass die Ertragsfähigkeit eines Unternehmens bei dessen Erwerb eine zugesicherte Eigenschaft sein kann. Dies jedenfalls dann, wenn in einer Ertragsvorschau die Ertragsfähigkeit des Unternehmens als Grundlage für zukünftige Umsätze und Erträge dargestellt wird.
Im hier entschiedenen Fall hatte der Käufer eine Reinigung mit Schuh- und Schlüsseldienst erworben. Später stellte sich heraus, dass sich die dargestellten Erträge wegen veralteter Maschinen nicht erwirtschaften liessen. Der BGH verurteilte die Verkäufer zur Rückzahlung des Nettokaufpreises gegen Rückgabe der Ladeneinrichtung.
Urteil des BGH vom 08.02.1995
XIII ZR 8/94
MDR 1995, 683