Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Eröffnungsangebote in Altfilialen unzulässig
Anläßlich der Neueröffnung des 15. Spielzeugmarktes warb ein Discounter mit attraktiven Sonderangeboten. Zugleich wurde darauf hingewiesen, daß es die Eröffnungsangebote zu den gleichen Preisen auch in allen bereits existierenden Märkten gebe.
Nach Ansicht des OLG Koblenz ist die Ankündigung, daß die günstigen Angebote nicht nur in dem neueröffneten Geschäft, sondern auch in den Altfilialien desselben Unternehmens erhältlich seien, nach dem Wettbewerbsrecht verboten und daher wettbewerbswidrig, da da- durch der Eindruck des Einmaligen und Unwiederholbaren unzutreffend vermittelt werde.
Urteil des OLG Koblenz vom 23.02.1995
6 U 925/93
GRUR 1995, 503