Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Direktversicherung aufstocken
Bis 1995 konnten Firmen Jahresprämien für eine Direktversicherung bis 3.000 DM als Betriebsausgabe absetzen. Ab 1996 gilt ein Höchstbetrag von jährlich 3.408 DM. Die Prämie unterliegt (ebenfalls seit 01.01.1996) der pauschalen Lohnsteuer in Höhe von 20 %.
Wer den neuen Höchstbetrag nutzen will, sollte bestehende Verträge aufstocken.
Mitteilung des Bundesfinanzministeriums
IV B 4-S 2252 – 331/95
Impulse 3/96, Seite 92