Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Der Kauf eines Radarwarngeräts ist sittenwidrig
Der Kaufvertrag über ein Radarwarngerät verstößt gemäß § 138 I BGB gegen die guten Sitten und ist damit nichtig; ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises steht dem Käufer bei Fehlerhaftigkeit des Geräts daher nicht zu, befand jüngst das LG Bonn.
Landgericht Bonn;Urteil vom 25.6.1998; Az.:8 S 52/98