Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Der Kauf eines Radarwarngeräts ist sittenwidrig

Der Kauf eines Radarwarngeräts ist sittenwidrig

Der Kaufvertrag über ein Radarwarngerät verstößt gemäß § 138 I BGB gegen die guten Sitten und ist damit nichtig; ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises steht dem Käufer bei Fehlerhaftigkeit des Geräts daher nicht zu, befand jüngst das LG Bonn.

Landgericht Bonn;Urteil vom 25.6.1998; Az.:8 S 52/98

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€