Urteil
01.07.2008
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Darlehensgewährung durch nahen Angehörigen eines GmbH-Gesellschafters
Wird einer GmbH durch einen nahen Angehörigen eines wesentlich beteiligten Gesellschafters ein Darlehen gewährt und ist die GmbH wegen Vermögenslosigkeit nicht zur Rückzahlung in der Lage, kann der Wertverlust der Darlehensforderung bei der Ermittlung des Auflösungsgewinns des betreffenden Gesellschafters nicht als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung berücksichtigt werden.
Urteil des BFH vom 12.12.2000; Az.: VIII R 52/93