Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Bundeswehr: Keine Homosexuellen als Ausbilder

Bundeswehr: Keine Homosexuellen als Ausbilder

Das Bundesverwaltungsgericht sieht in der Praxis der Bundeswehr, gleichgeschlechtlich veranlagte Soldaten nicht als Ausbilder in der Truppe zu verwenden, keinen Verstoß gegen das Grundgesetz insbesondere gegen den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 GG).

BVerwG vom 18.11.1997; Az.: 1 WB 48/97

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€