Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Bundeswehr: Keine Homosexuellen als Ausbilder
Das Bundesverwaltungsgericht sieht in der Praxis der Bundeswehr, gleichgeschlechtlich veranlagte Soldaten nicht als Ausbilder in der Truppe zu verwenden, keinen Verstoß gegen das Grundgesetz insbesondere gegen den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 GG).
BVerwG vom 18.11.1997; Az.: 1 WB 48/97