Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Bezeichnung als Selbsthilfeorganisation

Bezeichnung als Selbsthilfeorganisation

Eine GmbH beriet vorwiegend Angehörige des öffentlichen Dienstes in allen wirtschaftlichen und sozialen Fragen sowie der Vermögensplanung. Sie bezeichnete sich als ‘Selbsthilfeeinrichtung der Beamten’.

Diese Bezeichnung untersagte der Bundesgerichtshof als irreführend. Die angesprochenen Personenkreise erwarten bei einer Selbsthilfeeinrichtung eine bestimmte geschäftliche Organisation, nämlich eine organisierte Hilfe, die Beamte in bestimmten Bereichen ihrer Lebensgestaltung durch eigene Leistung erhalten. Ferner würden günstigere Konditionen erwartet als von Mitbewerbern. Beides vermochte die GmbH als rein gewerblicher Anbieter nicht zu erbringen.

Urteil des BGH vom 30.01.1997
I ZR 20/94

MDR 1997, 1050

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