Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Beteiligung der Gemeinde an Kartenvorverkauf

Beteiligung der Gemeinde an Kartenvorverkauf

Einem Unternehmen, das einen Kartenvorverkauf betreibt, und an dem die Gemeinde zur Hälfte beteiligt ist, kann es unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten nicht untersagt werden, neben Karten für städtische Veranstaltungen auch Karten für Vorführungen und Ereignisse anzubieten, die nicht von der Gemeinde veranstaltet werden.

Beschluß des OLG Frankfurt am Main vom 08.07.1998
6 W 60/98

NJWE-WettbR 1999, 1

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€