Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Beteiligung der Gemeinde an Kartenvorverkauf
Einem Unternehmen, das einen Kartenvorverkauf betreibt, und an dem die Gemeinde zur Hälfte beteiligt ist, kann es unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten nicht untersagt werden, neben Karten für städtische Veranstaltungen auch Karten für Vorführungen und Ereignisse anzubieten, die nicht von der Gemeinde veranstaltet werden.
Beschluß des OLG Frankfurt am Main vom 08.07.1998
6 W 60/98
NJWE-WettbR 1999, 1