Urteil
01.07.2008
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Beschlagnahme eines Passes
Die Beschlagnahme eines Führerscheins oder Passes kann zum Zwecke der Durchführung eines Haftbefehls verhältnismäßig und damit rechtmäßig sein. Dagegen dürfen polizeilich in Verwahrung genommene Pässe und Führerscheine nicht zur Sicherstellung der Vollstreckung einer zu erwartenden Geldstrafe oder Geldbuße beschlagnahmt werden.
Landgericht Offenburg; vom 26.04.1999; Az.: Qs 31/99