Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Berufliche Nutzung eines häuslichen Computers

Berufliche Nutzung eines häuslichen Computers

Will ein Steuerpflichtiger (hier Lehrer für Englisch und Französisch) die Aufwendungen für einen häuslichen Computer als Werbungskosten abziehen, muss er gegenüber dem Finanzamt den Umfang der beruflichen Nutzung umfassend darlegen und beweisen. Nach Auffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz ist dabei jedoch eine nicht auszuschließende private Nutzung von untergeordneter Bedeutung unschädlich.

Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 10.05.1999
5 K 2776/98

ZAP EN-Nr. 488/2000

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€