Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Benutzerdokumentation bei Kassensystem
Der Vermieter eines Kassen-Computersystems ist auch dann zur Lieferung einer Benutzerdokumentation verpflichtet, wenn es sich um ein sehr einfaches und weitgehend selbst erklärendes System handelt.
Der Anspruch auf Lieferung einer entsprechenden Dokumentation besteht auch dann, wenn der Vermieter seinem Kunden eine Einweisung durch seine Mitarbeiter anbietet.
Der Vermieter schuldet die überlassung der Mietsache zum selbständigen Gebrauch, der nicht gewährleistet ist, wenn zunächst fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muß.
Urteil des OLG Stuttgart vom 24.02.1998
6 U 123/97
CR 1999, 74