Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Beförderung von Mitarbeitern
Bei der Frage, ob bei der Beförderung von Mitarbeitern zum Arbeitsplatz (z.B. Baustelle) Umsatzsteuer anfällt, ist zu unterscheiden:
Ist die Beförderung des Personals im Interesse des Unternehmens wie z.B. bei Fahrten vom Betriebshof zur Baustelle, fällt für diese Leistung keine Umsatzsteuer an.
Lässt die Firma ihre Mitarbeiter jedoch von zu Hause abholen und direkt zur Baustelle bringen, handelt es sich um eine umsatzsteuerpflichtige Sachzuwendung, weil Fahrten von der Wohnung zur Arbeitstätte überwiegend im Interesse des Arbeitnehmers liegen.
Urteil des FG Köln vom 30.05.1995
4 K 447/93
Impulse Heft 4/96, Seite 73