Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

“Abstracts” verstoßen nicht gegen Urheberrecht

“Abstracts” verstoßen nicht gegen Urheberrecht

Durch die Erstellung und Veröffentlichung von kurzen Zusammenfassungen von bereits veröffentlichten Buchrezensionen, so genannte „Abstracts“, für Online-Auskunftsdienste oder andere Publikationen werden fremde Urheberrechte zumindest dann nicht verletzt, wenn der Leser nur über die Originalrezension unterrichtet und deren Lektüre dadurch nicht ersetzt wird. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dürfen die Zusammenfassungen auch ohne Zustimmung des Urhebers kommerziell verwertet werden.

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 23.11.2006

2-03 O 172/06

ITRB 2007, 62

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