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Rechtsnews 01.10.2015 Christian Schebitz

Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe

In den letzten Tagen stand die Deutsche Umwelthilfe
wiederholt im Fokus der Medien. Der Verband hatte im Rahmen der Internationalen
Automobilausstellung (IAA) gegen zu hohe Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen
demonstriert. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere der Bundeskanzlerin
Angela Merkel vorgeworfen, sie habe bei der Kontrolle der deutschen
Autokonzerne versagt. Die Grundlage für die Aktion war eine sechsseitige
Anklageschrift der kalifornischen Umweltbehörde EPA, die gegen die
Autohersteller Volkswagen und Audi vorgelegt wurde. Untersuchungen hatten
Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen ergeben, die um ein Vielfaches über dem
erlaubten Wert lägen und somit eine Gefährdung für die Gesundheit darstellen
würden. Nun will auch die Umwelthilfe in Deutschland verstärkt gegen die Automobilhersteller
vorgehen. Zu diesem Zweck sollen strengere Kontrollen eingeführt werden, um die
in EU-Verordnungen festgelegten Richtwerte einzuhalten. Außerdem wurde der
Rücktritt des Vorstandschefs von Volkswagen gefordert, da sich der Konzern
durch vorsätzliche Körperverletzung strafbar gemacht habe. Im nächsten Schritt
möchte die Umwelthilfe ein Verbot für Dieselfahrzeuge in Deutschland durchsetzen.

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Doch auch in anderen Aspekten des Umwelt- und des
Verbraucherschutzes macht sich die Deutsche Umwelthilfe stark. So wurden in den
letzten Jahren zahlreiche Abmahnungen an Autohändler und Immobilienmakler
versendet, die gegen mehrere Verordnungen verstoßen hatten. Doch was sind die
Hintergründe dieser Abmahnungen? Und wie soll man bei dem Erhalt eines solchen
Briefes vorgehen?

Wieso verschickt die Deutsche Umwelthilfe Abmahnungen an Autohändler?

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist ein Verbraucherverband,
der im Jahr 1975 gegründet wurde. Nach eigenen Angaben engagiert sich der durch
Spenden finanzierte Verband für den Natur- und Umweltschutz sowie für die
Aufklärung der Bevölkerung. Aus diesem Grund setzt sich die Umwelthilfe auch
für die Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen ein. Seit dem Jahr 2004 ist der
Verband berechtigt, bei Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze eine
Unterlassungsklage einzureichen. So wird gewährleistet, dass die Umwelthilfe
ihren Aufgaben ohne große Umwege über Behörden nachgehen kann.

In den konkreten Fällen hatten Autohändler Abmahnungen für
falsche oder nicht ausreichende Angaben zum Kraftstoffverbrauch oder zu CO2-Emissionen
von Fahrzeugen erhalten, die angeblich gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) verstoßen
hätten. Demzufolge sind Autoverkäufer dazu verpflichtet, klare Angaben zu dem
Verbrauch und dem CO2-Austoß von Neuwagen zu machen. Das gilt im Besonderen für
Werbeanzeigen, bei denen auch Unstimmigkeiten bei der Schriftgröße und
Anordnung rechtswidrig sein können.

Auch Immobilienmakler wurden aufgrund von Verstößen gegen
das Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
oder die Energieeinsparungsverordnung
(EnEV)
 abgemahnt. Demnach müssen die im Energieausweis angegebenen Informationen,
der Energiebedarf, der Endenergieverbrauch, der Energieträger sowie das Baujahr
des Gebäudes angegeben werden. Die Makler hatten in diesem Zusammenhang nur
unzureichende Angaben gemacht.

Wie soll man bei Abmahnungen vorgehen?

Die Abmahnungen enthalten in den meisten Fällen eine
strafbewährte Unterlassungserklärung samt einer Zahlungsaufforderung und einem
Auskunftsverlangen. Bei Erhalt einer solchen Mahnung sollte man auf keinen Fall
direkt reagieren und das Geld überweisen, die Unterlassungserklärung unterzeichnen
oder Kontakt zur Umwelthilfe aufnehmen. Dennoch sollte man die Abmahnung auch
nicht ignorieren, da sonst eine einstweilige Verfügung erstellt werden kann,
die eine Gerichtsverhandlung nach sich zieht. Idealerweise sollte man innerhalb
der gesetzten Fristen einen kompetenten Rechtsanwalt einschalten, der sich mit
den Feinheiten des Rechtsgebiets auskennt.

Wenn man nachweisen kann, dass der Vorwurf unbegründet ist,
ist es ratsam, zusammen mit dem Anwalt eine schriftliche Antwort zu verfassen.
Wenn Unsicherheit über die eigene Schuldhaftigkeit besteht, sollte man die Höhe
der Abmahnung von dem Rechtsanwalt auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen.
In zahlreichen Fällen ist diese zu hoch bemessen, sodass unberechtigte Kosten
entstehen. Zusätzlich sollte beachtet werden, dass ein erneuter Verstoß nach
der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung erheblich teurer wird, da keine
Abmahnkosten, sondern eine Vertragsstrafe droht, die schnell fünfstellige Höhen
erreichen kann.

Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe sind rechtmäßig

Auf die Frage, ob die Abmahnungen rechtmäßig sind, gibt es
keine eindeutige Antwort. Verschiedene Gerichte hatten je nach Fall unterschiedlich
entschieden: Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass ein Autohändler gegen
die Kennzeichnungspflicht verstoßen habe und die Forderungen der DUH rechtmäßig
seien. Er hatte die Unterlassungserklärung der Deutschen Umwelthilfe
unterzeichnet und im Anschluss daran erneut die Auflagen verstoßen. Aufgrund
dessen wurde er dazu  verurteilt, die
Vertragsstrafe in Höhe von 10.000€ zu tragen. Ebenso entschied das
Oberlandesgericht Stuttgart, dass Vorwürfe wegen fehlender Angaben gegen den
Automobilhersteller Porsche gerechtfertigt seien und eine Strafe von 20.000€
fällig wäre.

Auf der anderen Seite entschied das Oberlandesgericht
Düsseldorf, dass die Formulierungen innerhalb der Unterlassungserklärung nicht
konkret genug wären. Im Anschluss daran zog die Umwelthilfe ihre Berufung
zurück. Auch ein Autohändler bekam vor dem Landgericht Hannover Recht. Er hatte
Angaben zum Fahrzeug zu klein abgedruckt, dadurch jedoch keinen Vorteil
erhalten, weil diese aufgrund des sparsamen Verbrauchs werbewirksam gewesen
wären. Demzufolge ist es von den jeweiligen Umständen und dem Gericht abhängig,
ob die Abmahnungen berechtigt sind oder nicht.

Abschließend lässt sich sagen, dass sich die Rechtmäßigkeit von
Mahnung zu Mahnung unterscheidet. Um die eigenen Chancen am besten einschätzen
zu können, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts in jedem Fall
empfehlenswert. Eine Lösung für das Problem könnten genauere Richtlinien für
die Offenlegung der Angaben und deren Markierung sein, wie sie in der
Zigarettenbranche seit Jahren vorhanden sind.

 Quellen:

Landgericht Hannover, Urteil vom 16.02.2011, AZ: 21 0 45/10

Oberlandesgericht
Düsseldorf, Urteil vom 22.05.2015, AZ: I-20 U 78/12

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 31.8.2010, AZ: I-4 U 58/10

http://www.duh.de/home.html

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