rechtsanwalt-informieren

Kein Sexspielzeug in Apotheken

03.02.17 von Emil Kahlmann

Apotheken verkaufen im Normalfall Arzneimittel, Halsbonbons und Hautcremes – nicht jedoch Sexspielzeug. Eine Versandapotheke aus dem Landkreis Osnabrück ergänzte ihr Sortiment jedoch um diverses Erotikspielzeug. Die Apothekerkammer reagierte mit einem entsprechenden Verkaufsverbot. Was darf eine Apotheke verkaufen? Die Versandapotheke hatte neben den klassischen Apothekenwaren auch Vibratoren, sogenannte „Joysticks“ und weiteres Erotikspielzeug aufgenommen und über ihre […]

weiterlesen