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Streit um Schönheitsreparaturen in Mietwohnung

22.03.17 von Emil Kahlmann

Schönheitsreparaturen sind ein häufiger Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern. Enthält der Mietvertrag keine explizite Vereinbarung darüber, wer Reparaturen und Schönheitsreparaturen vorzunehmen hat, sind diese grundsätzlich Sache des Vermieters. Eine allzu pauschale Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter kann jedoch unzulässig sein, wie unlängst wieder ein Urteil des Landgerichts Berlin zeigte. Streit um Schönheitsreparaturen in Mietwohnung […]

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