Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einem Hundebesitzer mit Hundekot-Fetisch die Berechtigung zur Haltung und Betreuung von Tieren entzogen. Der Mann hatte mehrfach gegen tierschutzrechtliche Auflagen verstoßen. Hundebesitzer darf wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz keine Tiere mehr haltenKostenlose Ersteinschätzung zu Hundekot-Fetisch rechtfertigt keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erhaltenFüllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um […]
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