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Hundekot-Fetisch rechtfertigt keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

13.02.17 von Emil Kahlmann

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einem Hundebesitzer mit Hundekot-Fetisch die Berechtigung zur Haltung und Betreuung von Tieren entzogen. Der Mann hatte mehrfach gegen tierschutzrechtliche Auflagen verstoßen. Hundebesitzer darf wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz keine Tiere mehr haltenKostenlose Erst­einschätzung zu Hundekot-Fetisch rechtfertigt keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erhaltenFüllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um […]

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