Erfahren Sie in Teil 2 der häufigsten Irrtümer zum Arbeitsrecht mehr zum Thema Urlaubsgeld, Lohnzuschläge, Teilzeit und Befristungen. Ein ärztliches Attest muss erst nach drei Tagen vorgelegt werden – falsch! Das Gesetz fordert von Arbeitnehmern, dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Es kann jedoch auch im Arbeitsvertrag, in einer […]
Lesen Sie weiter