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Teure Hochzeit

16.02.17 von Emil Kahlmann

Nach einer Wiederheirat entfällt der Anspruch auf Witwenrente. Eine 76-Jährige muss nun 71.000 Euro zurückerstatten, da sie die Rentenversicherung nicht über ihre zweite Hochzeit informiert hatte. Mit dieser Entscheidung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg das vorangegangene Urteil des Sozialgerichts Stuttgart aufgehoben. Unrechtmäßige Witwenrente: 76-Jährige soll 71.000 Euro an Rentenversicherung zurückzahlen Kostenlose Erst­einschätzung zu Teure Hochzeit erhaltenFüllen […]

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