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Rechtsnews 11.07.2023 Manuela Frank

Muss der Scheinvater über den leiblichen Vater informiert werden?

Was ist ein Scheinvater?

Ein Scheinvater ist ein Mann, der rechtlich als Vater eines Kindes gilt, obwohl er nicht der biologische Vater ist. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn die Mutter des Kindes während der Ehe oder kurz vor der Eheschließung mit einem anderen Mann ein Verhältnis hatte und das Kind aus dieser Beziehung stammt. Der Ehemann der Mutter wird dann automatisch als Vater des Kindes anerkannt, auch wenn er nicht der Erzeuger ist.

Welche Rechte und Pflichten hat ein Scheinvater?

Ein Scheinvater hat grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie ein leiblicher Vater. Er hat das Recht auf Umgang mit dem Kind, das Sorgerecht oder zumindest das Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen für das Kind. Er hat aber auch die Pflicht, für das Kind zu sorgen, also Unterhalt zu zahlen und sich um seine Erziehung und Ausbildung zu kümmern.

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Kann ein Scheinvater die Vaterschaft anfechten?

Ein Scheinvater kann die Vaterschaft anfechten, wenn er Zweifel an seiner biologischen Vaterschaft hat oder diese nachweislich ausschließen kann. Dafür muss er innerhalb einer bestimmten Frist einen Antrag beim Familiengericht stellen und einen Vaterschaftstest verlangen. Die Frist beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Scheinvater von den Umständen erfährt, die gegen seine Vaterschaft sprechen. Wenn die Anfechtung erfolgreich ist, wird die Vaterschaft des Scheinvaters aufgehoben und er verliert seine Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind.

Muss der Scheinvater über den leiblichen Vater informiert werden?

Der Scheinvater muss nicht zwangsläufig über den leiblichen Vater informiert werden. Die Mutter des Kindes hat kein gesetzliches Informationsrecht gegenüber dem Scheinvater, wenn sie weiß oder vermutet, dass er nicht der biologische Vater ist. Sie kann ihm die Wahrheit verschweigen oder sogar lügen, solange er keinen Anlass hat, an seiner Vaterschaft zu zweifeln. Allerdings kann dies moralisch fragwürdig sein und zu Konflikten in der Beziehung führen.

Der leibliche Vater hat ebenfalls kein gesetzliches Informationsrecht gegenüber dem Scheinvater, wenn er von seiner Vaterschaft weiß oder erfährt. Er kann sich nicht einfach als der wahre Vater ausgeben oder Kontakt zu dem Kind aufnehmen, ohne die Zustimmung des Scheinvaters oder des Gerichts zu haben. Er kann aber versuchen, seine Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen oder eine Umgangsregelung mit dem Kind zu beantragen. Dafür muss er aber glaubhaft machen können, dass dies dem Wohl des Kindes dient.

Der Scheinvater hat jedoch ein gesetzliches Informationsrecht gegenüber dem leiblichen Vater, wenn er seine Vaterschaft erfolgreich angefochten hat oder dies beabsichtigt. Er kann dann vom leiblichen Vater verlangen, dass er ihm seine Identität offenbart und ihm Auskunft über seine finanzielle Situation gibt. Dies dient dazu, dass der Scheinvater eventuell einen Regressanspruch gegen den leiblichen Vater geltend machen kann, um den Unterhalt zurückzufordern, den er für das Kind gezahlt hat.

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