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Rechtsnews 23.12.2016 Emil Kahlmann

Schadensersatz vom Freistaat Bayern?

Auch rund eineinhalb Jahrzehnte nach dem Verschwinden der damals neun Jahre alten Peggy im oberfränkischen Lichtenberg beschäftigt der Fall noch die Gerichte. Der 2015 aus der Haft entlassene, ursprünglich als Täter verurteilte und später als nicht schuldig erkannte Ulvi K. fordert vom Freistaat Bayern Schadenersatz in Millionenhöhe. Er reichte kürzlich Amtshaftungsklage ein und möchte auf diese Weise eine Entschädigung für seine jahrelange ungerechtfertigte Inhaftierung erreichen.

Der Fall Peggy 

Im Mai 2011 verschwand Peggy auf unerklärliche Weise auf dem Heimweg von der Schule. Zahlreiche groß angelegte Suchaktionen, nicht nur unmittelbar nach dem Verschwinden, sondern auch Jahre später noch, verliefen ergebnislos. Im Oktober 2002 wurde Ulvi K., ein geistig behinderter Mann, festgenommen und verhört. Nach stundenlangen Befragungen gab er schließlich zu, Peggy getötet zu haben. Obwohl er dieses Geständnis später widerrief und auch sonst starke Zweifel an der Schuld des Mannes aufgekommen waren, wurde er schließlich zu lebenslanger Haft verurteilt. Die folgenden Jahre verbrachte K. in der geschlossenen Psychiatrie. 2012 widerrief ein wichtiger Zeuge des Verfahrens seine belastende Aussage und nährte so die ohnehin schon starken Zweifel an der Schuld von Ulvi K. Das Verfahren wurde 2014 wieder aufgenommen, Ende Juli 2015 wurde Ulvi K. schließlich aus der Haft entlassen. Am 2. Juli 2016 entdeckte ein Pilzsammler in Thüringen die sterblichen Überreste von Peggy in einem Waldstück.

Schadensersatz für Haftzeit gefordert

Da er jahrelang zu Unrecht in eiener Psychiatrie verbringen musste, fordert K. nun einen Schadensersatz vom Freistaat Bayern in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro. Ob er mit diesem Ansinnen Erfolg haben wird, muss sich nun in dem anstehenden Gerichtsverfahren zeigen.
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