Rechtsnews 12.11.2015 Manuela Frank

Zwei Kinder für Chinesen

Schluss mit der Ein-Kind-Politik
in China – ab sofort dürfen Chinesinnen nicht mehr nur ein, sondern zwei Kinder
zur Welt bringen. Durch die neue Zwei-Kind-Politik sollen die in der
Vergangenheit entstandenen Probleme in Bezug auf die Demografie und die
Wirtschaft gelöst werden. Ein Schritt, der längst überfällig war, meinen viele.

Welche Auswirkungen hat die Ein-Kind-Politik in China?

1979 wurde in China die
Ein-Kind-Politik eingeführt als Reaktion auf das explosionsartige
Bevölkerungswachstum. Um dies einzudämmen, die Wirtschaft anzukurbeln und die
Versorgung der Menschen sicher zu stellen, beschloss die Politik, dass jede
chinesische Frau nur noch ein Kind gebären durfte. Dies bedeutete auch einen
radikalen Einschnitt in das Privatleben der chinesischen Bevölkerung. Zur damaligen
Zeit mussten viele Millionen junger Menschen für wenige alte Chinesen sorgen –
heute ist das genau umgekehrt. Durch den geringen Nachwuchs werden künftig viele
Arbeitsstellen unbesetzt bleiben und die Einzahlungen in die Rentenkasse werden
nicht zur Versorgung der älteren Bevölkerung ausreichen.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Zwei Kinder für Chinesen erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

30 Millionen zusätzliche
Arbeitsplätze bis 2050

Dieser Vergreisung soll ein
Ende gesetzt werden. Weitere 90 Millionen Chinesinnen dürfen ab jetzt ein zweites Kind
gebären. Trotz der strengen Ein-Kind-Politik gab es in der Vergangenheit Ausnahmeregelungen,
die es 50 Millionen Frauen ermöglichten, ein weiteres Kind zu bekommen, falls eines
ihrer Elternteile selbst ein Einzelkind war. Durch die neue Regelung erwartet
das Land jedes Jahr drei Millionen Kinder mehr und somit bis 2050 30 Millionen
zusätzliche Arbeitskräfte. Zudem soll durch die neue Regelung die Überalterung
Chinas verhindert und die gezielte Abtreibung von Mädchen verringert werden. Das
bringt allerdings nicht nur den erwünschten positiven Effekt, sondern kann auch
zu Problemen führen, wie steigende Lebenshaltungskosten bzw. eine zu geringe
Anzahl an Kindergartenplätzen. Problematisch ist zudem die Tatsache, dass die
Hälfte der 90 Millionen Frauen bereits zwischen 40 und 49 Jahren alt ist, was einerseits die Wahrscheinlichkeit einer Empfängnis verringert und andererseits die Risiken einer Schwangerschaft gehöht.

Kinderverbot in Deutschland?

Die Empörung bei der
chinesischen Bevölkerung war groß, als vor über 35 Jahren die Ein-Kind-Politik
eingeführt wurde. Viel Verständnis brachten die Chinesen dem drastischen
Eingriff in ihre Privatsphäre nicht entgegen. Auch für die meisten Deutschen
ist es unvorstellbar, dass die Politik ihnen Vorschriften bezüglich ihrer
Familienplanung macht. Oder gibt es in Deutschland bereits ebenfalls Gesetze,
die bestimmten Personen verbietet, Kinder zu bekommen?

Vor allem der älteren
Bevölkerung wird der Begriff „Erbgesundheitsgesetz“ bekannt vorkommen. Dieses
Gesetz wurde in Deutschland 1933 während des Nationalsozialismus eingeführt.
Dadurch sollte verhindert werden, dass vermeintlich Erbkranke und Alkoholiker
Kinder bekommen. So war es erlaubt, dass Ärzte Zwangssterilisationen an Frauen
vornehmen mussten. Durch die Unfruchtbarmachung sollte die Rassenhygiene
erhalten bleiben. Blinde, Taube und Schizophrene durften sich nicht
fortpflanzen. Ein grausames Gesetz, durch das mehrere tausend Menschen während
der Prozedur gestorben sind. Nach 1945 hoben einige Bundesländer das Gesetz
auf, außer Kraft gesetzt wurde es allerdings erst 1974. In der heutigen Zeit
gilt in Deutschland also kein Gesetz, das es Frauen verbietet, Kinder zu
bekommen- denn bereits im Grundgesetz heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben
und körperliche Unversehrtheit.“ (Artikel 2 Absatz 2 GG).

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Auskunftspflicht bei Kindesunterhalt

Unterhalt für volljährige Kinder?

Ehescheidung – was gilt?

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Familienrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive