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Rechtsnews 13.12.2016 Raphaela Nicola

Zschäpe will sich zum Mordfall „Peggy“ äußern

Der Fall der ermordeten Peggy aus Oberfranken bleibt weiterhin rätselhaft. Nun möchte sich Beate Zschäpe hierzu äußern. Möglicherweise kann sie Licht in die mysteriöse Angelegenheit bringen.

Zschäpe will Fragen zum Verschwinden von Peggy beantworten

Wie Ende Oktober bereits von uns berichtet, wurden mehr als 15 Jahre nach dem rätselhaften Verschwinden der toten Peggy Knobloch aus Oberfranken ihre sterblichen Überreste in einem Wald gefunden. Außerdem fanden die Ermittler an dem Fundort DNA-Spuren von NSU-Mitglied Uwe Böhnhardt. Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe will diese Woche im NSU-Prozess Fragen des Oberlandeslandesgerichts München zu dem verschwundenen Mädchen beantworten. Ende Oktober hatte der vorsitzende Richter, Manfred Götzl, Zschäpe befragt, ob sie im Fall Peggy über Informationen verfüge, die nicht aus den Medien bekannt sind. Die Antworten auf die Fragen der Richter möchte sie schriftlich formulieren und von einem ihrer Anwälte verlesen lassen. Dem hatte Zschäpe bereits zugesagt.

Was ereignete sich vor 15 Jahren?

Seit mehr als 15 Jahren sorgt der Fall um die damals neunjährige Peggy Knobloch inzwischen für Schlagzeilen. Im Mai 2001 war die Schülerin verschwunden und galt seitdem als vermisst. Erst im vergangenen Sommer hatte ein Pilzsammler in einem Waldstück in Thüringen die Knochen des Kindes entdeckt. Diese befanden sich nur 20 Kilometer von Peggys Heimartort Lichtenberg entfernt.

Wie gelangte die DNA-Spur von Böhnhardt an den Leichenfundort?

Die Ermittler konnten am Fundort ein Beweisstück sicherstellen. An diesem fanden sich DNA-Spuren des mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt. Fast 14 Jahre hatte Beate Zschäpe mit ihm und Uwe Mundlos im Untergrund gelebt. Mundlos und Böhnhardt sollen während dieser Zeit zehn Morde verübt haben. Davon sollen neun rassistische Motive haben. Es ist weiterhin unklar, wie die DNA-Spur von Böhnhardt an den Leichenfundort von Peggy gelangte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft und der Polizei besteht die Möglichkeit, dass bei der Spurensicherung in beiden Fällen dasselbe Gerät verwendet wurde. Die Spur könnte somit verunreinigt worden sein.
Quelle:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/fall-peggy-boehnhardt-nsu-prozess-zschaepe/

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